27.06.2014 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Vorsicht vor der individuellen Beratung!
| Ärzte können sich im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine festgesetzte individuelle Beratung nach § 106 Abs. 5e SGB V zur Wehr setzen; nach Auffassung des Gerichts könne sich durch die Teilnahme ihre Rechtsposition nicht verschlechtern (Sozialgericht [SG] Marburg, Beschluss vom 16.12.2013, Az. S 12 KA 565/13 ER). Betroffene Ärzte sollten dennoch der Bestandskraft eines solchen Bescheids entgegenwirken, indem sie dagegen Widerspruch einlegen. |
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