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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    EBM-Nr. 02310: Mehrfachansatz bei mehreren Wunden?

    | FRAGE: „Bei mehreren unserer Patienten behandeln wir sekundär heilende Wunden oder Decubitalulcera und berechnen dafür die EBM-Nr. 02310. Laut Leistungsbeschreibung ist die Nr. 02310 für die Behandlung einer Wunde berechnungsfähig, müsste demnach bei der Behandlung mehrerer sekundär heilender Wunden oder Decubitalulcera, ggf. in größeren Zeitabständen in demselben Quartal mehrfach berechnungsfähig sein. Der Mehrfachansatz der Nr. 02310 bei demselben Patienten, abgerechnet in demselben Quartal in größeren Zeitabständen, wurde uns aber gestrichen. Ist das korrekt?“ |

     

    Antwort: Die Nr. 02310 ist nur einmal im Behandlungsfall, bei demselben Patienten in demselben Quartal, berechnungsfähig. Zwar besteht damit ein Widerspruch zu der Beschreibung in der Leistungslegende „Behandlung einer Wunde“, die Beschränkung auf „einmal im Behandlungsfall“ ist aber vorrangig. Logisch nachvollziehbar ist das nicht, wenn Sie z. B. bei demselben Patienten zunächst ein Decubitalulcus und vielleicht später im Quartal eine sekundär heilende Wunde (mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte sind zur Berechnung der Nr. 02310 erforderlich) behandeln. Möglicherweise handelt es sich hierbei ‒ wie auch bei vielen anderen Ziffern des EBM ‒ um eine (logisch nicht nachvollziehbare) Abrechnungsbeschränkung.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 1 | ID 45960504