· Fachbeitrag · Leserforum
Jedes Quartal eine Flut von Berichten: Eindämmung möglich?
| FRAGE: Für eine ganze Reihe von EBM-Positionen besteht bekanntlich Berichtspflicht an den Hausarzt, unabhängig davon, ob die Patienten zu den Fachärzten, die diese Leitungen erbringen, überwiesen wurden oder nicht. Die Fachärzte ihrerseits riskieren die Vergütung der erbrachten berichtspflichtigen Leistungen, wenn sie uns Hausärzten keinen Bericht schicken. Folge: Quartal für Quartal werden wir mit einer Flut von Berichten überschwemmt, häufig mit weitgehend identischem Inhalt, insbesondere bei chronisch kranken Patienten, die von Fachärzten mitbehandelt werden. Für uns bedeutet das eine zusätzliche Belastung, wir müssen all diese Berichte einordnen bzw. einscannen usw. Wir erwägen, die mit uns kooperierenden Facharztpraxen zu bitten, uns nur noch Berichte zu schicken, wenn sich daraus für unsere Behandlung Konsequenzen ergeben und insbesondere bei chronisch Kranken nicht Quartal für Quartal gleichlautende Berichte. Wäre das ein Weg zur Eindämmung der Berichtsflut? |
Antwort: Wohl kaum! Die Fachärzte würden sicher auch allzu gerne auf die Verpflichtung zur quartalsmäßigen Berichterstattung verzichten. Aber: Gemäß § 73 SGB V sind sie zur Berichterstattung an den Hausarzt verpflichtet und unter 2.1.4 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM sind die Leistungen aufgezählt, deren Berechnung einen Bericht an den Hausarzt voraussetzt. Diese Berichtspflicht kann nur der Versicherte selbst aussetzen, indem er Widerspruch einlegt oder wenn er keinen Hausarzt hat bzw. keinen angibt - so geben es das Gesetz und der EBM vor. Sie können höchstens Ihre (chronisch kranken) Patienten, für die Sie stets identische Berichte erhalten, dahingehend beeinflussen, dass diese beim Besuch eines Facharztes äußern, dass ein Bericht nicht gewünscht wird.