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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „G“ ‒ Grippeimpfung als Folgetermin

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Ein Patient stellt sich bei seinem Hausarzt vor, nachdem er mit dem Fahrrad gestürzt war und sich das rechte Sprunggelenk gestaucht hatte. Er ist 60 Jahre alt und bis auf einen Heuschnupfen bei bekannter Frühblüherallergie gesund. Er ist als Revisor bei einer Bank beschäftigt und unternimmt regelmäßige Fahrradtouren am Wochenende. Keine Dauermedikation. | 

    Der Fall

    Der Hausarzt diagnostiziert hinsichtlich des Fahrradunfalls nach der Untersuchung zunächst eine Distorsion des rechten Sprunggelenks (ICD-10-Code S93.40RG) sowie eine Schürfwunde (ICD-10-Code S91.80RG). Eine Verletzung des Knochens oder des Bands schließt er aufgrund der Symptomatik und des klinischen Befunds aus. Da der Patient kürzlich seinen 60. Geburtstag gefeiert hat, informiert der Hausarzt über die Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden: Der Patient stimmt den Impfungen zu, würde aber lieber zu einem anderen Termin wiederkommen, da er am Abend zu einer Feier eingeladen sei. Der Patient erscheint dann eine Woche später

    • zur Grippeimpfung (ICD-10-Code Z25.1G) und