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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „I“ ‒ Inkontinenz

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Vor vier Monaten hat Frau C. mit 73 Jahren einen Schlaganfall erlitten und ist seitdem linksseitig komplett gelähmt, permanent bettlägerig und inkontinent. Bei drohendem Dekubitus hat man sich entschlossen, Frau C. mit einem suprapubischen Blasenkatheter zu versorgen. So versorgt wurde sie aus der Reha entlassen und in ein Pflegeheim verlegt. Der letzte Wechsel des Blasenfistelkatheters (BFK) erfolgte vor vier Wochen. |

     

    Anamnese, Befund, Diagnose

    Die 73-jährige Frau wird in reduziertem Allgemeinzustand bei deutlichem Übergewicht (BMI 35,3 kg/m2 KOF) angetroffen. Die Patientin ist bettlägerig und somnolent. Es liegt eine komplette schlaffe Lähmung der rechten Extremitäten vor. Am liegenden BFK zeigt sich eine diskret gerötete Fistelwunde, zudem wird eine diskrete Rötung präsakral festgestellt. Herz und Lunge sind klinisch unauffällig. Bei Frau C. handelt es sich um eine Blaseninkontinenz (ICD-10-Code: R32G) bei kompletter schlaffer Hemiparese rechts (G81.0GR) und Z. n. Schlaganfall (I64Z). Zu nennen ist zudem der liegende BFK (Z43.5G), eine Somnolenz (R40.0G) ein präsakraler Dekubitus Stadium 1 (L89.04G) sowie die Adipositas (E66.01G). Der erste Besuch des Hausarztes erfolgt zur Feststellung der aktuellen Situation. Die Patientin wird untersucht, ihr Urin mittels Streifentest und Eintauchnährboden Der BFK wird gespült, da laut Pflegepersonals der Urin gelegentlich leicht rötlich sei. Bei der Spülung zeigen sich keine Besonderheiten. Das weitere Vorgehen wird mit dem Pflegepersonal besprochen, vor allem auch Urinkontrollen sowie die therapeutischen Maßnahmen bei Frau C. beim nächsten Besuch nach zwei Wochen wechselt der Hausarzt dann den BFK und plant bei unauffälligem Verlauf die Wechsel in sechswöchigen Abständen.

    Abrechnung EBM

    Nach Entlassung der Patientin aus der Reha wird der Hausarzt vom Pflegepersonal um einen Besuch gebeten, den dieser noch am selben Tag ausführt. Neben den Nrn. 01415, 03220 und 03000 kann zudem auch die Position für das ausführliche Gespräch mit dem Pflegedienst über das weitere Vorgehen (Nr. 03230) angesetzt werden. Spülungen von Blasenkathetern sind grundsätzlich keine gesondert abrechenbare EBM-Leistung, sodass für die Spülung des liegenden BFK nach vorheriger Urinentnahme zur Untersuchung lediglich die Nrn. 32033 und 32151 angesetzt werden können. Beim nächsten Kontakt erfolgt die Abrechnung der Nrn. 01410, 03221 sowie der Nr. 03230 für das Gespräch mit dem Pflegepersonal. Die einzigen Leistungen rund um die Katheterversorgung, die noch im EBM enthalten sind, sind das Legen eines BFK (Nr. 02321) sowie das Wechseln oder die Entfernung eines BFK (Nr. 02322) und das Legen oder Wechseln eines transurethralen Katheters (Nr. 02323). All diese Leistungen sind für Hausärzte neben der 03000 nicht abrechenbar und somit nur im Notfalldienst abrechnungsrelevant (siehe Tabelle „Abrechnung EBM“).