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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „K“ ‒ Knieplatzwunde

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

    | Die Wundversorgung gehört zum Alltag in den allermeisten Hausarztpraxen. Auch kleinere chirurgische Eingriffe sollten trotz aller Spezialisierung in der modernen Medizin weiterhin ihren Platz in der Hausarztmedizin einnehmen. Zudem lassen sich die Wundversorgung sowie kleinere chirurgische Eingriffe hervorragend als Patientenbindungsinstrument nutzen. |

    Der Fall

    Ein 31-jähriger Patient kommt am Dienstag gegen 19:45 Uhr notfallmäßig in die Praxis. Er war gerade mit dem Fahrrad auf dem Weg vom Freizeitsport nach Hause, ist dabei gestürzt und hat sich einige Wunden zugezogen. Da es sich nicht um Vereinssport handelt, ist der Unfall als rein privat anzusehen und somit zulasten der GKV bzw. der ggf. zuständigen privaten Krankenversicherung abzurechnen. Die Sprechstunde ist beim Eintreffen des Patienten bereits beendet, nur der Arzt ist noch in der Praxis anwesend, um „Bürokram“ zu erledigen.

     

    Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, die einen normalen Blutdruck sowie einen situativ erhöhten Puls zeigt. Das rechte Knie ist schmerzhaft angeschwollen und zeigt eine ca. 4 cm lange und tiefe Platzwunde. Die Knieplatzwunde wird in Lokalanästhesie mittels Einzelknopfnaht verschlossen. Zur Verhinderung einer Nachblutung wird ein Druckverband angelegt. Bei fehlendem Tetanusschutz (Impfschutz älter als zehn Jahre) wird die Simultanimpfung durchgeführt. Gleichzeitig wird auch die Impfprophylaxe gegen Diphtherie und Polio verabreicht. Mit dem Patienten wird für den Folgetag ein Kontrolltermin zum Verbandwechsel vereinbart. Ein Schmerzmittel wird aus dem Musterbestand ausgehändigt.