· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„“ - Schlafstörungen
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de
| Mindestens zehn Prozent aller Deutschen leiden zumindest ab und zu unter Schlafstörungen, Frauen sind häufiger betroffen als Männer. In den wenigsten Fällen handelt es sich dabei um „echte“ Schlafstörungen im medizinischen Sinne. Über fünfzig Prozent der Schlafstörungen können als Vorboten oder als Begleitsymptome psychiatrischer Erkrankungen auftreten. Zu unterscheiden sind zudem primäre und sekundäre Schlafstörungen. Entsprechend der verschiedenen Ursachen ist auch die Therapie von Schlafstörungen sehr unterschiedlich. |
Der Fall
Eine 48-jährige Patientin lässt sich wegen einer nachlassenden Leistungsfähigkeit und ständiger Müdigkeit einen Sprechstundentermin geben. Anamnestisch gibt die Patientin an, dass es ihr gut gehe, sie habe keinerlei körperliche Probleme. Nur seit einigen Monaten könne sie einfach nicht mehr einschlafen. Ihr ginge immer zu viel im Kopf herum. Morgens wache sie müde und erschöpft auf. Tagsüber sei sie dann müde, könne sich nur schlecht konzentrieren und schaffe damit kaum noch ihr normales Arbeitspensum. Das anamnestische Gespräch mit der Patientin wird ausgeweitet und genutzt, um ggf. psychopathologische Ursachen aufzudecken, bzw. Ursachen der Schlafstörung zu eruieren. Es zeigte sich im Verlaufe des Gesprächs, dass es in den vergangenen zwei Jahren viele Veränderungen gab (Hausbau, Arbeitsplatzwechsel des Ehemanns), die sie ständig beschäftigen würden. Die körperliche Untersuchung war unauffällig. Es wird eine Blutentnahme durchgeführt, um differentialdiagnostisch eine Schilddrüsenerkrankung, eine Anämie oder auch einen Vitamin-B12-Mangel auszuschließen. Zusätzlich wird ein Hormonstatus erhoben. Mit der Patientin werden die Diagnose einer psychosomatischen Störung als Ursache der Schlafstörung, sowie die möglichen Zusammenhänge mit der gesamten beruflichen und privaten Belastungssituation erörtert. Zur Befundbesprechung und zur nächsten Gesprächstherapie wird ein Termin vereinbart. Der Patientin wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt.
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EBM | GOÄ | ||||
Ziffern | Punkte | Euro | Legende | Ziffern | Punkte |
03003 | 122 | 12,85 | Versichertenpauschale / Beratung | 1*** | 80 |
03040 | 144 | 15,16 | Vorhaltepauschale | -** | - |
03060 | 22 | 2,32 | NäPa-Zuschlag | -** | - |
03061 | 12 | 1,26 | Zuschlag zu GOP 03060 | -** | - |
-* | - | - | Ganzkörperstatus | 7**** | 160 |
-* | - | - | Neurologische Untersuchung | 800**** | 195 |
35100 | 152 | 16,01 | Psychosomatische Differentialdiagnostik | 801 | 250 |
-* | - | - | EKG | 651 | 253 |
-* | - | - | Blutentnahme | 250 | 40 |
-* | - | - | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | 70 | 40 |
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