· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„“ ‒ Schulterschmerz
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach
| Am Sonntag, bei der spätabendlichen Runde mit dem Hund, begegnet der Arzt seinem Nachbarn (47 Jahre), der ebenfalls noch mit seinem Vierbeiner unterwegs ist. Bei dieser Gelegenheit spricht der Nachbar den Arzt wegen seiner ständigen Schulterschmerzen an. |
Abrechnung
Der Arzt führt spontan im beleuchteten Carport eine kurze Anamnese und eine symptombezogene Untersuchung durch. Dabei stellt er eine schmerzhafte Ansatztendopathie fest. Er empfiehlt konsequente Dehnungsübungen und Kühlung sowie ggf. die Vorstellung beim Hausarzt oder Orthopäden zur genaueren Diagnostik und Einleitung einer entsprechenden Therapie.
Häufig wird vergessen, eine solche Inanspruchnahme abzurechnen, oder es wird aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Bekannten, Verwandten oder Freund handelt, ganz auf die Berechnung verzichtet. Allerdings verzichtet der Arzt dann auf ein nicht unerhebliches Honorar. Schließlich können bei einer solchen Inanspruchnahme entsprechende Zuschläge (GOÄ) bzw. gesonderte Ziffern (EBM) berechnet werden.
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