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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „U“ ‒ Unfall mit dem E-Bike

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Herr E. (65 Jahre) ist mit dem E-Bike in einen Unfall verwickelt worden, wobei er von einem Pkw an den Straßenrad gedrängt wurde, stürzte und sich mehrere Verletzungen zuzog. Nach der Unfallaufnahme ließ er sich zu seinem Hausarzt fahren, der in der Nähe praktiziert. |

     

    Befund, Diagnose und Beurteilung

    Herr E. hatte vor acht Jahren einen Herzinfarkt erlitten. Weitere Anamnese: Diabetes mellitus 2, Hypertonie und eine beidseitige Gonarthrose. Als Dauermedikation nimmt er ASS 100, AT1-Blocker, CSE-Hemmer und Metformin, bedarfsweise Ibuprofen 600 (selten). Der Patient befindet sich in gutem Allgemeinzustand, keine Zyanose, keine Ruhedyspnoe. Herz und Lunge sind klinisch unauffällig, Blutdruck 145/80 mmHg, Herzfrequenz 80/Min., das Abdomen ist weich, ein Druckschmerz ergibt sich im linken Oberbauch bei tiefer Inspiration. Großflächige, stark verschmutzte Schürfwunden werden festgestellt (rechte Hand [6 x 5 cm], rechter Unterarm [10 x 15 cm] und rechter Unterschenkel [10 x 8 cm]), zudem eine Schnittwunde in der linken Handfläche (8 x 4,5 cm) sowie Druck- und Funktionsschmerzen am rechten Hand-, Ellenbogen-, Schulter- und Kniegelenk sowie am linken Sprunggelenk.

     

    Die Oberbauchsonografie ist insgesamt unauffällig und ohne Hinweise auf Verletzungen, insbesondere von Leber, Milz und Nieren. Auch die Urinuntersuchung ist unauffällig (keine Erythrozyturie). Aufgrund der Vorgeschichte sowie vor allem der erhobenen Befunde handelt es sich bei Herrn E. bei den aktuellen Verletzungen um folgende Diagnosen: Schnittwunde linke Hand (S61.8GL); Schürfwunden rechte Hand, Unterarm, Unterschenkel (S60.81GR; S50.81GR; S80.81GR; T01.6G) Prellung von Hand-, Ellenbogen- und Schultergelenk (S60.1GR; S50.1GR; S40.1GR) sowie Sprunggelenk (S90.0GR) und Kniegelenk (S80.2GR) rechts. Gleichzeitig bestand eine Prellung des Abdomens (S30.1G), vorwiegend linksseitig.

    Therapie und weiteres Prozedere

    Die Schnittwunde an der liken Hand wird gereinigt und unter Lokalanästhesie mit einer Wundnaht versorgt und verbunden. Die Schürfwunden werden mit einer nicht klebenden Gaze abgedeckt und ebenfalls verbunden. Die letzte Tetanus-Impfung lag 15 Jahre zurück, deshalb erfolgt eine Auffrischimpfung mit TdapIPV und Gabe eines Tetanus-Immunglobulins. Gegen Schmerzen empfiehlt der Arzt Ibuprofen.

     

    Ein Wiedervorstellungstermin wird für den nächsten Tag vereinbart. Nach drei Tagen erfolgt erneute Vorstellung wegen Schmerzen in der linken Hand, wobei keine Infektzeichen erkennbar sind, nach zehn Tagen wird der Faden bei pp verheilter Wunde gezogen. Bei einer letzten Kontrolle nach insgesamt drei Wochen sind alle Wunden reizlos verheilt und Herr E. wieder beschwerdefrei. Auf Wunsch des Patienten wird ein Attest über die Unfallfolgen erstellt.

    Abrechnung EBM

    Abgerechnet werden die Versichertenpauschale (03000), die Chronikerpauschale I (03220) und die EBM-Nr. 33042 für die abdominelle Sonografie. Die Schnittwunde ist mit Nr. 02301 abrechenbar, die Versorgung der Schürfwunden jeweils mit Nr. 02300. Die Nrn. 02300 bis 02302 sind bis zu fünfmal nebeneinander dann abrechenbar, wenn bei den Diagnosen die Codierungen T01.- (Offene Wunden) oder D22.- (NZN-Syndrom) angegeben werden (siehe Präambel Nr. 4 zum Abschnitt 2.3). Sowohl die Lokalanästhesie wie auch Verbände und Fadenzug sind im EBM nicht gesondert abrechenbar. Die Abrechnung der Tetanus-Auffrischung als Kombiimpfung erfolgt mit der 89400R, die Gabe des Immunglobulins ist mit der Versichertenpauschale abgegolten.

     

    MERKE | Das Honorar für die von der STIKO empfohlenen Impfungen differiert von KV zu KV. Die Honorare werden jeweils in den regionalen Impfvereinbarungen beschlossen, die von der einzelnen KV mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen werden.

     

     

    Kassenabrechnung

    EBM
    Punkte
    Euro*
    Leistung
    Prüfzeit in Min**
    Bemerkungen

    03004

    148

    16,46

    Versichertenpauschale, 55.‒75. Lebensjahr

    11 / QP

    PC-Eingabe: 03000, automatisch altersgerechte Abrechnung

    03220

    130

    14,46

    Chronikerpauschale I

    8 / QP

    Beim ersten persönlichen APK***

    03221

    40

    4,45

    Chronikerpauschale II

    2 / QP

    Beim zweiten persönlichen APK***

    02300

    68

    7,56

    Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation

    3 / TP

    Die drei kleinchirurgischen Leistungen sind bei ICD-Codes T01.- und D22.- bis zu maximal fünfmal in einer Sitzung nebeneinander abrechenbar

    02301

    133

    14,80

    Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht

    5 / TP

    02302

    230

    25,29

    Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

    8 / TP

    32030

    0,50

    Urin-Streifentest

    32031

    0,25

    Urinsediment

    33042

    143

    15,91

    Sonografische Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschließlich der Nieren mittels B-Mode-Verfahren

    8 / TP

    Genehmigung der KV erforderlich

    89400R

    Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (Tdap-IPV) bei Kindern ab 3 bzw. 4 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen

     

    * Punktwert 2021: 11,1244 Cent; ** TP = Tagesprofil; QP = Quartalsprofil; k. A. = keine Angabe;

    *** Patient ist als Diabetiker Dauerpatient; **** APK = Arzt-Patienten-Kontakt

     

    Abrechnung GOÄ

     

    Mit der GOÄ ist bei der Erstkonsultation neben der Nr. 1 die Nr. 7 GOÄ mit 3,5-facher Steigerung abrechenbar. Eine Begründung dazu könnte lauten: Untersuchung mehrerer Organbereiche. Für die Sonografie sind die Nr. 410 und die Nr. 420 (dreimal) abrechenbar. Die Schnittwunde ist als große Wunde anzusehen (über 3 cm2) und somit mit der Nr. 2004 GOÄ abzurechnen, ebenfalls die Lokalanästhesie (Nr. 491 GOÄ). Auch die Schürfwunden sind groß (über 4 cm2) und zudem stark verschmutzt. Die Abrechnung erfolgt mit der Nr. 2003 GOÄ. Die Definition einer kleinen bzw. großen Wunde existiert in der GOÄ nicht, kann aber analog der Definition in der UV-GOÄ angewandt werden (Präambel zu Abschnitt L Chirurgie/Orthopädie). Die Wundkontrollen können entweder mit den Nrn. 1 und 5 GOÄ abgerechnet werden, oder bei alleiniger Tätigkeit nur der MFA mit der Nr. 200 GOÄ für einen Verband. Bei allen chirurgischen Leistungen und Verbandwechseln können Sachkosten gemäß § 10 GOÄ abgerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn wegen eines Abrechnungsverbots der GOÄ die Leistung selbst nicht abgerechnet werden darf, z. B. wenn auf die Nr. 200 GOÄ zugunsten der Nrn. 1 und 5 GOÄ verzichtet wird.

     

    Für die Abrechnung der Simultanimpfung ist die Nr. 378 GOÄ anzusetzen, auch wenn die aktive Impfung mit einem Kombiimpfstoff erfolgt. Weiterhin rechnet der Hausarzt noch die Nr. 75 GOÄ analog für die Bescheinigung über die Unfallfolgen ab.

     

    Privatliquidation

    GOÄ
    Punkte
    Euro 2,3-/1,8-fach
    Leistung
    Bemerkungen

    1

    80

    10,72

    Beratung, auch telefonisch

    1x im BHF* neben Sonderleistung

    3

    150

    20,11

    Eingehende Beratung, auch telefonisch

    Nur neben Nr. 5,6,7,8,800,801

    5

    80

    10,72

    Symptomorientierte Untersuchung

    1x im BHF* neben Sonderleistung

    7

    160

    21,45

    Untersuchung eines Organsystems

    Mehrfach auch ohne Begründung im BHF möglich, z. B. bei Untersuchung der Bauchorgane

    200

    45

    6,03

    Verband

    Nicht neben operativen Leistungen, z. B. nach den Nrn. 2001 bis 2005 GOÄ

    410

    200

    26,81

    Sonografie eines Organs

    Organ in der Rechnung angeben

    420

    80

    10,72

    Sonografie, weiteres Organ

    Maximal dreimal pro Sitzung

    490

    61

    8,18

    Lokalanästhesie, kleiner Bezirk

    Typische Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks ist die Anästhesie eines Stichkanals oder vor Versorgung einer kleinen Wunde;

    Medikamente als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ

    491

    121

    16,22

    Lokalanästhesie, großer Bezirk

    2000

    70

    9,38

    Erstversorgung einer kleinen Wunde

    2001

    130

    17,43

    Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht

    Alle Leistungen der Wundversorgung sind jeweils einmal pro Wunde und unbegrenzt nebeneinander in einer Sitzung abrechenbar.

    Dabei kann das Honorar für jede Wunde in Abhängigkeit der Wund- und sonstigen Umstände gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ individuell bis zum 3,5-fachen gesteigert werden.

    Neben den Nrn. 2001 bis 2005 ist die Nr. 200 GOÄ nicht abrechenbar.

    2002

    160

    21,45

    Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht

    2003

    130

    17,43

    Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde

    2004

    240

    32,17

    Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

    2005

    400

    53,62

    Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht

    2007

    40

    5,36

    Entfernung von Fäden oder Klammern

    Pro Wunde

    3511

    50

    2,91

    Urin-Streifentest

    3531

    70

    4,08

    Urinsediment

    378

    120

    16,09

    Simultanimpfung (aktiv und passiv gegen Tetanus)

    Medikamente als Sachkosten abrechnen oder rezeptieren

    75

    130

    17,43

    Bescheinigung Unfallfolgen, analog zu Nr. 75

    Analogabrechnung, weil nicht alle Anteile eines Arztbriefs enthalten sind

     

    * BHF = Behandlungsfall

     

     

    • „Unfall mit dem E-Bike“ ‒ Abrechnungsvorschlag
    Leistung
    EBM
    GÖA
    Anmerkungen
    Ziffer
    Punkte
    Euro*
    Ziffer
    Punkte
    Euro
    Erstkonsultation

    Versichertenpauschale (65-jähriger Patient) Beratung

    03004

    148

    16,46

     

    (1)

     

    (80)

     

    (10,72)

    EBM: PC-Eingabe: 03000

     

    GOÄ: Nr. 1 nicht neben Nr. 378

    Untersuchung Abdomen und Bewegungsapparat

    ‒**

    7

    160

    32,64 !

    Nr. 7 GOÄ ist hier mit dem Faktor 3,5 bei Untersuchung mehrerer Organbereiche berechnungsfähig

    Versorgungspauschale

    NäPa-Zuschlag

    Zuschlag zur GOP 03360

    Zuschlag zur GOP 03220

    Wirtschaftlichkeitsbonus

    03040

    03360

    03361

    03222

    32001

    138

    22

    12

    10

    19

    15,35

    3,45

    1,33

    1,11

    2,11

    ‒***

    ‒***

    ‒***

    ‒***

    ‒***

    Automatische Zufügung zur Abrechnung durch die KV

     

    GOP 32001: Arztgruppenspezifisch, z.B.

    HÄ 19 P.; Pädiater 17 P.

    Chronikerpauschale I

    03220

    130

    14,46

    ‒***

    Beim ersten APK****

    Urin-Streifentest

    32030

    0,50

    3511

    50

    2,91

    Urinsediment

    32031

    0,25

    3531

    70

    4,08

    Sonografie Abdomen

    33042

    143

    15,91

    410

    3 x 420

    200

    80

    26,81

    3 x 10,72

    EBM: KV-Genehmigung

    GOÄ: Organe in Rechnung angeben

    Lokalanästhesie großer Bezirke

    ‒**

    491

    121

    16,22

    Medikamente als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ

    Primäre Wundversorgung

    02300

    68

    7,56

    GOÄ: unterschiedliche Nrn. bei kleiner und großer Wunde (2000 und 2003)

    Erstversorgung einer großen Wunde

    3 x 2003

    130

    3 x 17,43

    Primäre Wundversorgung mittels Naht

    02301

    133

    14,80

    GOÄ: unterschiedliche Nrn. bei kleiner und großer Wunde (2001 und 2004)

    Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

    2004

    240

    32,17

    Simultanimpfung (TdapIPV + Tetanus-Immunglobulin)

    89400R

    ‒*****

    378

    120

    16,09

    EBM: Unterschiedliche KV-spezifische Honorare

    Zweiter Termin ‒ Wund- und Befundkontrolle

    Beratung

    ‒**

    1

    80

    10,72

    Nur einmal im BHF neben Sonderleistungen ab Nr. 200

    Kontrolluntersuchung Abdomen

    ‒**

    7

    160

    21,45

    Chronikerpauschale II

    03221

    40

    4,45

    ‒***

    Beim zweiten APK****

    Urin-Streifentest

    32030

    0,50

    3511

    50

    2,91

    Urinsediment

    32031

    0,25

    3531

    70

    4,08

    Verband

    ‒**

    200

    45

    6,03

    Einmal neben Nr. 1 GOÄ abrechenbar

    Dritter Termin - Wundkontrolle

    Beratung

    ‒**

    1

    80

    10,72

    Symptomorientierte Untersuchung

    ‒**

    5

    80

    10,72

    Vierter Termin - Fadenzug und Abschluss

    Beratung

    ‒**

    1

    80

    10,72

    Symptomorientierte Untersuchung

    ‒**

    5

    80

    10,72

    Fadenzug

    ‒**

    2007

    Neben Nrn. 1 und 5 nicht abrechenbar

    Bescheinigung über Unfallfolgen

    ‒**

    75 analog

    130

    17,43

    Klassische IGe-Leistung, daher auch bei Kassenpatienten privat abzurechnen

     

    * Honorar: Punktzahl x Orientierungspunktwert (2021: 11,1244 Cent)

    ** Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig.

    *** Hierzu ist keine entsprechende Leistung in der GOÄ vorhanden.

    **** APK = Arzt-Patienten-Kontakt; BHF = Behandlungsfall

    ***** Von KV zu KV unterschiedliche Honorare (gemäß regionaler Impfvereinbarung)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 17 | ID 47527491