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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsberatung

    Grippe-Impfung - nutzen Sie das Zusatzhonorar

    | Die Honorarsystematik des EBM lässt zur Erwirtschaftung von Zusatzhonorar nur noch wenige Möglichkeiten. Zu diesen gehören zum Beispiel die Leistungen der vertraglichen Zusatzregelungen. In diesem Abschnitt finden sich auch die Impfleistungen. Mit einem organisierten Vorgehen können Sie aus diesem Bereich einiges an zusätzlichem Honorar generieren. |

    Die STIKO-Empfehlung

    Von der GKV erstattet werden Impfungen, die seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Die Impfung gegen Influenza wird - wie auch die Impfung gegen Pneumokokken - von der STIKO empfohlen, wobei die Empfehlung auch für spezielle Personenkreise ausgesprochen wird.

    • Impfempfehlung der STIKO gegen Influenza und Pneumokokken
    • Personen über 60 Jahre
    • Alle Schwangeren ab zweitem Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie zum Beispiel:
      • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
      • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
      • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
      • chronische neurologische Krankheiten, zum Beispiel Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
    • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
    • Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute nicht geimpfte Risikopersonen fungieren können
    • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
    • Für Reisende, die nicht über einen aktuellen Impfschutz verfügen, ist die Impfung empfehlenswert. Für andere Reisende ist eine Influenza-Impfung nach Risikoabwägung entsprechend Exposition und Impfstoffverfügbarkeit sinnvoll.
    • Wenn eine intensive Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern droht oder nach deutlicher Antigendrift bzw. einer Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält