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  • · Fachbeitrag · Das ABC der Abrechnung

    „G“ - Gastroenteritis

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de

    | Bei der Diarrhoe werden zwei Formen unterschieden: die sekretorische und die osmotische Diarrhoe. Nur bei längerem Andauern der Erkrankung (> drei Wochen) muss von einer chronischen Diarrhoe ausgegangen werden. Dann besteht auch ein breites Spektrum an differentialdiagnostischen Möglichkeiten (Maldigestion, Malabsorption, endokrinaktive Tumoren, pseudomembranöse Colitis, Hormonelle Störungen, Nahrungsmittelallergien, Intoxikationen, Medikamente und psychosomatische Reaktionen). |

    Diagnostik

    Die Diagnostik umfasst die Anamnese, die körperliche Untersuchung, eine Oberbauchsonographie und die Laboruntersuchung. Bei massiver wässriger Diarrhoe und beginnender Exsikkose muss gegebenenfalls sofort eine Infusion angelegt werden, eventuell ist auch eine Stuhluntersuchung notwendig.

     

    • Die wichtigsten diagnostischen Abrechnungspositionen bei Gastroenteritis
    EBM-Nr.

    Legende

    GOÄ-Nr.

    03110

    Versichertenpauschale/Beratung

    1 2)

    03111

    03112

    13210

    Grundpauschale - allgemeininternistisch/Beratung

    13211

    13212

    13390

    Grundpauschale - internistisch-gastroenterologisch/Beratung

    13391

    13392

    - 1)

    Untersuchung Abdomen

    7

    - 1)

    Digitale rektale Untersuchung

    11

    33042

    Sonographie

    410 + 3 x 420

    - 1)

    Blutentnahme

    250

    - 3)

    Laboruntersuchungen

    3500 ff.

    32006

    Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers.