· Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnungsfragen aus der Praxis
beantwortet von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
| Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet. |
Frage: Wir haben bei einem Privatpatienten die Versorgung einer großen verunreinigten Wunde mit Umschneidung und Naht durchgeführt, dabei haben wir einen Nagel entfernen müssen. Können wir beides abrechnen?
Antwort: Die Versorgung der stark verunreinigten Wunde rechnen Sie mit Nr. 2005 GOÄ ab. Wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung war, können Sie die Nr. 2033 GOÄ (Extraktion eines Finger- oder Zehennagels) nicht extra berechnen.
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