· Fachbeitrag · Abrechnungsbetrug
Nr. 100 GOÄ: Abrechnung der Leichenschau erneut im Fokus von Ermittlern
| Die Abrechnung der Leichenschau ist unter Ärzten ein Dauerthema (u. a. AAA 07/2015, Seite 11 ). Die Nachricht über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen etwa 100 Ärzte, die bei der Leichenschau zu viel abgerechnet haben sollen, hat dieses Thema zuletzt wieder in den medialen Fokus gerückt. Berichten zufolge geht es dabei sowohl um Ärzte, die lediglich in wenigen Fällen falsch abgerechnet haben sollen, als auch um Beschuldigte mit einer Vielzahl von Abrechnungsfehlern. Worum es bei diesen Vorwürfen im Detail geht, ist bislang unklar. |
Probleme und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung nach Nr. 100 GOÄ sind ein bekanntes und wiederkehrendes Thema. So berichteten Medien im Jahr 2017 über 140 Notärzte aus Duisburg, die unrechtmäßige Gebühren bei der Leichenschau in Form von Pauschalpreisen verlangt hätten. Als problematisch gelten bei der Abrechnung das geringe Honorar für diese Leistung (Nr. 100 GOÄ ergibt beim 3,5-fachen Satz 51,00 Euro) sowie der Abrechnungsausschluss, nach dem die Nr. 100 GOÄ ‒ strikt gebührenrechtlich betrachtet ‒ nicht neben der Besuchsgebühr (Nr. 50 GOÄ) angesetzt werden darf.
Weiterführende Hinweise
- Ein Dauerthema: Abrechnung der Leichenschau (AAA 07/2015, Seite 11)
- Abrechnungshinweise für alle Ärzte ‒ Abrechnung bei Leichenschau (AAA 05/2012, Seite 15)