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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsbetrug

    Speziallaborleistungen nicht selbst erbracht, aber direkt mit den Patienten abgerechnet: 20.000 Euro Strafe!

    | Das Amtsgericht München verurteilte einen Arzt wegen Abrechnungsbetrugs in 31 Fällen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro (Urteil vom 27.6.2016, nicht rechtskräftig). Er hatte seinen Privatpatienten Speziallaborleistungen in Rechnung gestellt, die von ihm nicht höchstpersönlich oder unter seiner Aufsicht erbracht wurden, sondern von einem beauftragten Labor. |

     

    Der niedergelassene Arzt sandte seine Blutproben für Untersuchungen der Klassen MIII oder MIV an ein Labor, dass die Untersuchungen direkt mit den Patienten hätte abrechnen müssen. Stattdessen vereinbarte der Arzt mit dem Labor, dass er die Untersuchungen selbst abrechnet und das Labor ihm die durchgeführten Untersuchungen mit dem günstigen Abrechnungsfaktor 0,6 statt des korrekten Faktors 1,15 in Rechnung stellt. Gegenüber seinen Patienten verlangte er jedoch den Faktor 1,15 und spiegelte vor, dass er die Leistung selbst erbracht hat. Das Gericht konnte dem Arzt insgesamt 31 solcher Fälle nachweisen, wobei 99 Patienten betroffen waren. Der Arzt machte einen unberechtigten Gewinn in Höhe von 6.511 Euro. Das Gericht stellt in dem Urteil fest: Der Angeklagte hat von Anfang an die Fehlerhaftigkeit seiner Abrechnung für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, sich in keiner Weise kundig gemacht, obwohl ihm die Problematik bekannt war und sich bewusst für eine Abrechnung mit dem erhöhten Faktor 1,15 …entschieden.

    (Quelle: Amtsgericht München)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 2 | ID 44177134