· Fachbeitrag · Abrechnungshinweise
GOÄ: Chirurgen fragen - wir antworten!
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im Leserforum stellen wir jeden Monat Fragen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften sowie unsere Antworten dazu dar. |
Kopien von Behandlungsunterlagen
FRAGE: „Eine bestimmte private Krankenversicherung nervt mich immer wieder damit, dass sie zu ambulanten Operationen die Operationsberichte haben will. Muss ich die eigentlich herausgeben?“.
ANTWORT: Der Versicherung gegenüber eigentlich nicht, denn der Bericht unterliegt der Schweigepflicht und Sie haben kein Rechtsverhältnis mit der Versicherung. Der Patient hat aber Ihnen gegenüber ein Einsichtsrecht in objektive Behandlungsunterlagen und gegenüber seiner Versicherung die Pflicht, diese bei der Prüfung ihrer Erstattungspflicht zu unterstützen.
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