· Fachbeitrag · Abrechnungshinweise
GOÄ: Kinderärzte fragen - wir antworten!
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im Leserforum stellen wir jeden Monat Fragen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften sowie unsere Antworten dazu dar. |
Verdacht auf Hörstörung bei Früherkennungsuntersuchung
Frage: „Immer häufiger äußern die Mütter schon etwas größerer Kinder anlässlich einer Früherkennungsuntersuchung den Verdacht einer Hörstörung. Was kann ich in diesem Fall neben der Nr. 26 GOÄ abrechnen?“
Antwort: Ganz gleich, ob die meist vermutete „Mp3-Player-Schädigung“ tatsächlich vorliegt oder nicht, gehört die spezielle Untersuchung darauf nicht in den Leistungsinhalt der Nr. 26 GOÄ. Diese Leistung umfasst nur die präventive Indikation und die in Nr. 26 GOÄ angeführte Untersuchung der Sinnesorgane ist nur eine mit den einfachen Mitteln allgemeiner Untersuchungen (Sinne des Arztes und einfache Hilfsmittel wie Stethoskop, Reflexhammer). Untersuchungen mit aufwendigen technischen Hilfsmitteln sind von der Nr. 26 GOÄ nicht erfasst.
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