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  • · Fachbeitrag · Abschnitt M GOÄ

    Laborleistungen nach GOÄ: vier Abschnitte, unterschiedliche Honorare und Höchstwerte

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Für eine fundierte Diagnostik sind die Laborwerte der Patienten in einer Hausarztpraxis unentbehrlich. Bei der Abrechnung der Laborleistungen nach GOÄ sind einige Grundlagen und Details zu berücksichtigen. So unterteilt die GOÄ Laborleistungen in vier Kategorien, die teilweise unterschiedliche Honorare bringen, zudem gelten ggf. Höchstwerte. |

    Aufbau des Abschnitts M GOÄ und Abrechnungsberechtigung

    Der Abschnitt M „Laboratoriumsuntersuchungen“ ist aufgeteilt in vier Teilabschnitte:

    • M I ‒ Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Nrn. 3500‒3532 GOÄ): Diese Leistungen sind nur abrechenbar, wenn sie in der eigenen Praxis oder beim Hausbesuch direkt erbracht werden. Sie sind nicht abrechenbar, wenn sie in