· Fachbeitrag · Beratungspraxis
Hautkrebsvorsorge auch bei Privatpatienten
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-LCO.de
| Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. In Deutschland erkranken jährlich ca. 140.000 Menschen neu an Hautkrebs; bis zum Alter von 75 Jahren tritt bei jedem Achten Hautkrebs auf. Die Tendenz ist steigend - in Deutschland wie auch weltweit. |
Hautkrebsvorsorge keine eigentliche Leistung der PKV
Während gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren seit 1. Juli 2008 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (sogenanntes e„Hautkrebs-Screening“) haben, ist diese reine Vorsorgeuntersuchung keine eigentliche Leistung der privaten Krankenversicherung. Dennoch ist bei auffälligen Hauterscheinungen eine entsprechende Hautuntersuchung durchzuführen. Dies lässt sich aus § 1 Abs. 2 GOÄ eindeutig ableiten: „Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.“
Aus praktischen Erwägungen heraus ist zu überlegen, den privat Versicherten eine Hautkrebsvorsorge anzubieten und dies als Ausschlussdiagnostik (Malignomausschluss, Ausschluss Basaliom, z. B. Präkanzerose) bei fraglichen Hautveränderungen zu dokumentieren. Auch wenn beim privaten Kunden die Bestimmungen des Hautkrebsscreenings des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) keine Gültigkeit haben, können Sie sich zumindest daran orientieren. Finden sich bei der Untersuchung verdächtige Hauterscheinungen, ist dann eine Probeexzision oder bei kleineren Arealen sofort die komplette Exzision durchzuführen.
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