· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Änderung von Kosten im Rahmen des BG-Nebenkostentarifs (BG-NT)
von Ernst Diel, Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| Über die Berechnung von Materialkosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewebekleber hatten wir bereits in AAA 01/2015, Seite 1 informiert. Ein erst jetzt bekannt gewordener Beschluss des ständigen Ausschusses BG-NT vom 8. Januar 2015 beinhaltet unter anderem eine Änderung der besonderen Kosten der Spalte 4 des BG-NT bei der Verwendung von Gewebekleber. |
Änderungen im Bereich Wundversorgung
Bei der Ziffer 2001 (Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht und/oder Gewebekleber) werden bei der Verwendung von Gewebekleber die besonderen Kosten, die pauschaliert neben dem Honorar berechnet werden können auf 8,50 Euro angehoben. Bei Wundversorgung mit Naht sind nur die seitherigen besonderen Kosten in Höhe von 5,41 Euro zu berechnen.
PRAXISHINWEIS | Um gegebenenfalls. Beanstandungen entgegenzutreten, empfiehlt es sich, im Rahmen von Wundversorgungen die Anwendung von Gewebekleber sorgfältig zum Beispiel auch in D-Berichten zu dokumentieren. |
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