· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Analogabrechnung bei BG-Behandlung
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Wie in der GOÄ fehlen auch in der UV-GOÄ manche Leistungen im Leistungsverzeichnis. Folglich wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Leistungen dann wie in der GOÄ analog abgerechnet werden können. Erfahrungen von Kollegen reichen von „problemlos“ bis „zwecklos“. |
Analogabrechnung theoretisch schwierig ...
Theoretisch ist die Analogabrechnung schwierig. Im Gegensatz zur GOÄ, wo § 6 Abs. 2 dem Arzt die Analogabrechnung generell erlaubt, sieht die UV-GOÄ für eine Analogabrechnung keine generelle Regelung vor, sondern benennt dafür die Zuständigkeit einer ständigen Gebührenkommission. Nach den Texten des Vertrags der KBV mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und der UV-GOÄ ist ein ausdrücklicher Beschluss dieses Gremiums erforderlich, um in der UV-GOÄ nicht enthaltene Leistungen abrechenbar zu machen.
... praktisch aber nicht
In der Praxis sind die Berufsgenossenschaften gegenüber der Analogabrechnung aber aufgeschlossen. Ausdrücklich steht in den Arbeitshinweisen der UV-Träger: „Wenn der Arzt Leistungen abrechnen will, die in der UV-GOÄ nicht angeführt sind, muss er im Einzelfall zuvor die Einwilligung des UV-Trägers einholen.“ Statt des Wartens auf naturgemäß erhebliche Zeit erfordernde Beschlüsse also rasche Entscheidungen im Einzelfall.
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