· Nachricht · BG-Abrechnung
Geltungszeitraum der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert
| Die derzeit geltenden Regelungen für Duchgangsärzte (D-Ärzte) für die Berechnung einer Pauschale für Infektionsschutz (bisher befristet bis 30.06.2020) wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. |
Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4 Euro erstattet.
- Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020
- Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
- Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
- Nachberechnungen sind unter Angabe der bereits abgerechneten Behandlungstage möglich, eine automatische Nachberechnung durch die BG erfolgt nicht.
- Die Regelung ist neu befristet bis zum 30.09.2020
MERKE | Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte die BG-Fälle behandeln! |
Sofern ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, ist zu beachten, dass auch diese mit dieser Kostenpauschale abgegolten sind!
Quelle: ID 46685388