Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · BG-Abrechnung

    Geltungszeitraum der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert

    | Die derzeit geltenden Regelungen für Duchgangsärzte (D-Ärzte) für die Berechnung einer Pauschale für Infektionsschutz (bisher befristet bis 30.06.2020) wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. |

     

    Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4 Euro erstattet.

     

    • Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020
    • Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
    • Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
    • Nachberechnungen sind unter Angabe der bereits abgerechneten Behandlungstage möglich, eine automatische Nachberechnung durch die BG erfolgt nicht.
    • Die Regelung ist neu befristet bis zum 30.09.2020

     

    MERKE | Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte die BG-Fälle behandeln!

     

    Sofern ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, ist zu beachten, dass auch diese mit dieser Kostenpauschale abgegolten sind!

    Quelle: ID 46685388