· Fachbeitrag · Bundesärztekammer
Privatkasse akzeptiert die abgerechneten Leistungen nicht? - GOÄ-Ratgeber der BÄK nutzen
von Dipl.-Kauffrau Anke Thomas, Wiesbaden
| Einige Privatkassen machen immer wieder Ärger, wenn es um die Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern geht. Hier stehen Ärzte auf der sicheren Seite, die die Empfehlungen zur Analog-Abrechnung und den GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer (BÄK) beherzigen und die Kostenträger auf die Ausführungen hinweisen. |
Das Analogverzeichnis der BÄK
Die BÄK greift in ihren Analog-Empfehlungen Leistungen auf, die häufig angefragt werden, und prüft, ob diese neuen Leistungen gleichwertig mit bestehenden Gebührenpositionen sind. Gleichwertig heißt dabei, dass eine neue Leistung hinsichtlich Art, Kosten, Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad möglichst nahe an eine bereits bestehende Gebührenposition herankommt.
Da diese Analogziffern, die die BÄK auflistet, u. a. mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt werden, sind diese Empfehlungen quasi rechtssicher.
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