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  • · Fachbeitrag · Coronapandemie

    Endgültiges Ende der GOÄ-Hygienepauschale zum 31.03.2022

    | Die GOÄ-Hygienepauschale für erhöhte Hygienekosten im Zusammenhang mit der Coronapandemie, die seit dem 09.04.2020 bei jedem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt angesetzt werden konnte, ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig. Zuletzt (seit dem 01.01.2022) wurde für diese Pauschale der Ansatz der Nr. 383 GOÄ analog (4,02 Euro beim Faktor 2,3) empfohlen. |

    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 1 | ID 48140047