07.10.2021 · Fachbeitrag · Coronapandemie
GOÄ und UV-GOÄ: Hygienepauschalen bis zum 31.12.2021 verlängert
| Die GOÄ-Hygienepauschale wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfeträger empfehlen zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie die Abrechnung der Nr. 245 GOÄ analog auch im Quartal IV/2021. Gleichzeitig wird angedeutet, dass es nach dem 31.12.2021 keine weitere Verlängerung mehr geben wird. Auch bei der Unfallversicherung gilt die Hygienepauschale für D-Ärzte nun bis zum 31.12.2021. In beiden Bereichen (GOÄ und UV-GOÄ) können zudem bestimmte Leistungen aufgrund der Pandemie bis zum Jahresende per Videoübertragung erbracht und dann abgerechnet werden. |
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