· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Abrechnungshinweise für alle Ärzte
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |
Probleme bei der Abrechnung von Sonographien
Derzeit häufen sich Erstattungsablehnungen und Nachfragen durch private Kostenträger in Bezug auf die Berechnung von Sonographien, die in dichter zeitlicher Folge durchgeführt wurden.
Das Problem
Die GOÄ lässt in der allgemeinen Bestimmung Nr. 3 vor Abschnitt C VI die Nebeneinanderberechnung der Nrn. 410 bis 418 nicht zu. Außerdem beschränkt sie noch die Abrechenbarkeit der Nr. 420 GOÄ auf „je Sitzung höchstens dreimal“. Das wird zu Recht als ärgerlich empfunden, schließlich werden häufig zum Beispiel Schilddrüse (Nr. 417 GOÄ) oder Brustdrüse (Nr. 418 GOÄ) und dazu noch mehr als drei weitere Organe (Nr. 420 GOÄ) untersucht.
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