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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |

    KVB-Patienten und Beihilfe

    Folgender Fall wurde uns berichtet: Einem Bahnbeamten wurden Leistungen mit 2,3-fachem Faktor berechnet. Die Beihilfe wollte dann nur den 2,2-fachen Satz erstatten. Ob sie das darf, hängt von den näheren Umständen ab.

     

    Nach dem Vertrag der KBV mit der KVB werden bei den Beitragsklassen I bis III Leistungen der GOÄ-Abschnitte A, E und O (sogenannte „technische Leistungen“) bis zum 1,8-fachen Faktor erstattet, Laborleistungen bis 1,15-fach und die sogenannten „ärztlichen Leistungen“ bis 2,2-fach.