· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Einzelfragen zur Berechnung von Sachkosten
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Zu der Frage, ob die Kosten für ein verwendetes Material nach § 10 GOÄ (Auslagenersatz) berechenbar sind oder nicht, haben wir in AAA 10/2018, Seite 7 eine „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ gegeben. Nachfolgend greifen wir häufig in diesem Zusammenhang gestellte Leserfragen auf. |
Sachkosten ohne Ziffernberechnung
Frage: Sind die Sachkosten auch dann berechenbar, wenn dazu keine Ziffer berechnet wird?
Antwort: Sie meinen den Fall, dass eine Ziffer wegen Ausschlussbestimmungen der GOÄ nicht berechnet werden kann, aber dafür Sachkosten angefallen sind. Beispiel: Bei einem Nachschautermin mit Verbandwechsel wird die Nr. 200 (Verband) nicht berechnet, weil stattdessen die höher bewerteten Nrn. 1 und 5 GOÄ angesetzt werden. Ja, die Sachkosten können trotz des Wegfalls der Ziffer berechnet werden. I. d. R. reicht es, wenn man die Sachkosten (hier: „Verbandmaterial“) klar bezeichnet und sie im Zusammenhang mit den Diagnosen und anderen Leistungen plausibel sind. Noch transparenter ist, in der Rechnung zum Datum einen Hinweis aufzunehmen wie z. B. „Die Leistung nach Nr. 200 wurde erbracht, aber nicht berechnet.“
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