· Fachbeitrag · GOÄ
Ausschlussbestimmungen richtig interpretieren
von Ernst Diel, Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| Ausschlussbestimmungen zu einzelnen Ziffern der GOÄ beinhalten oft Begriffe wie „je Sitzung“, „je Behandlungstag“ oder auch „nebeneinander“. Es lohnt sich, sich mit diesen in der GOÄ verwendeten Terminologien näher zu befassen, um bei Beanstandungen richtig reagieren zu können. |
„Nebeneinander“ vs. „Behandlungstag“
Die Bedeutung des Wortes „nebeneinander“ wird bei Rechnungskürzungen von Kostenträgern häufig fälschlicherweise mit dem „Behandlungstag“ gleichgesetzt. Dies ist falsch, was man am Beispiel „Infusionen“ sieht:
- „Nebeneinander“ bedeutet lediglich „zeitgleich/parallel“. Somit sind zum Beispiel die Leistungen nach den Nrn. 271 bis 276 nicht nebeneinander berechnungsfähig, wohl aber bei Erbringung der Leistungen nacheinander zu verschiedenen Zeiten, also mit zeitlichem Abstand. Um dies zu verdeutlichen, sollten Sie die Uhrzeiten (Anfang und Ende) der jeweils erfolgten Leistungen (hier: Infusion) auf der Rechnung angeben.
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