· Fachbeitrag · GOÄ
BÄK-Abrechnungsempfehlung für D-Dimer-Schnelltests nur teilweise nachvollziehbar
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Bei den D-Dimer-Schnelltests wird zwischen einfachen visuell-qualitativen-Tests und apparativ-quantitativen Tests unterschieden. Während die von der Bundesärztekammer (BÄK) empfohlene Privatliquidation des visuell-qualitativen Tests angemessen ist, ist es die BÄK-Abrechnungsempfehlung für apparativ-quantitative Tests nicht; sie deckt die Kosten nicht. |
Visuell-qualitative Tests: Empfehlung in Ordnung
Die BÄK hat im Deutschen Ärzteblatt für den visuell-qualitativen D-Dimer-Schnelltest die Abrechnung mit der Nr. 3937 GOÄ („Firbinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), qualitativ“; 180 Punkte bzw. 12,07 Euro beim Faktor 1,15) empfohlen. Diese Tests kosten etwa 4,50 bis 5,00 Euro pro Stück. Die Empfehlung ist angemessen.
Apparativ-quantitative Tests: Empfehlung nicht in Ordnung
Für den apparativ-quantitativen Test wurde die Abrechnung wie für den Trop-T-Test empfohlen. Die Abrechnung erfolgt demnach mit Bezug auf Nr. A3732 des Analogverzeichnisses der BÄK und damit Nr. 3741 GOÄ analog („C-reaktives Protein (CRP), ...“, 200 Punkte bzw. 13,41 Euro beim Faktor 1,15).
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