· Fachbeitrag · GOÄ
Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment beim Privatpatienten
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| In letzter Zeit wird in GOÄ-Seminaren häufig nach Möglichkeiten gefragt, die Leistungen der EBM-Nr. 03240 (Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment) auch bei Privatpatienten abzurechnen. |
Einführung
Eine Komplex-Ziffer entsprechend der 03240 EBM enthält die GOÄ nicht. Abzurechnen sind daher die entsprechenden Einzelleistungen.
Die anzutreffende Auffassung, die EBM-Nr. 03240 sei in der GOÄ analog der Nr. 77 GOÄ (Kurplan, 150 Punkte) abzurechnen, entspricht - abgesehen vom augenfälligen Missverhältnis der Bewertungen - nicht den Vorgaben der GOÄ. Analog dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die in der GOÄ nicht enthalten sind. Das ist hier nicht der Fall, da die einzelnen Leistungen der Komplexleistung 03240 EBM in der GOÄ enthalten sind. Komplexgebühren kennt die GOÄ eben nicht - von sehr wenigen Ausnahmen wie den Nrn. 435 und 437 im Rahmen der Intensivbehandlung einmal abgesehen.
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