· Fachbeitrag · GOÄ
Präoperative Diagnostik privat abrechnen
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Während die präoperative Diagnostik im EBM klar geregelt ist, entscheidet bei der GOÄ-Abrechnung allein der Vertragsarzt über den Umfang dieser Diagnostik. Nutzen Sie die damit verbundenen Chancen. |
Untersuchungsumfang
Den Untersuchungsumfang kann der Vertragsarzt individuell nach den Gegebenheiten beim jeweiligen Patienten selbst bestimmen. Es bietet sich jedoch an, auch hier eine gewisse Systematik vorzuhalten, um nicht bei jedem Patienten neu nachdenken zu müssen. Dabei kann man sich durchaus an die Vorgaben des EBM halten, eine altersgestaffelte Diagnostik betreiben und auf den Einzelfall bezogene Besonderheiten berücksichtigen:
- Bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr reicht meist eine Beratung und eine Ganzkörperuntersuchung (Nrn. 1 und 8 bzw. 8K1 GOÄ).
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