· Fachbeitrag · GOÄ
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von Sachkosten in der Privatliquidation
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Wenn unklar ist, ob die bei einer Leistungserbringung entstandenen Sachkosten berechenbar sind oder nicht, lässt sich dies systematisch prüfen. |
Schritt 1
Ob zu einer erbrachten Leistung Sachkosten (die GOÄ spricht von „Auslagen“) berechenbar sind oder nicht, regelt die GOÄ an verschiedenen Stellen. Nach § 4 Abs. 3 GOÄ sind Praxiskosten grundsätzlich mit den GOÄ-Gebühren abgegolten „soweit nicht in dieser Verordnung [der GOÄ] etwas anderes bestimmt istr“. Diese Ausnahmen finden sich
- teils direkt in den Leistungslegenden (z. B. bei Nr. 1105),
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