· Fachbeitrag · GOÄ-Spiegel
„Fachfremd“ auch bei Privatabrechnung?
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| In letzter Zeit haben vermehrt Leser von AAA berichtet, dass ihnen die Privatabrechnung sogenannter „fachfremder Leistungen“ auch in der Privatliquidation abgesprochen wurde. Im folgenden Beitrag beleuchtet AAA dieses Vorgehen und gibt Hinweise für den Praxisalltag. |
Einschränkungen der vertragsärztlichen Abrechnung
Im vertragsärztlichen Bereich sind Einschränkungen der Abrechnungsmöglichkeiten auf bestimmte Fachgebiete oder Tätigkeitsbereiche schon häufig, auch höchstrichterlich, überprüft und grundsätzlich für rechtens befunden worden. Wenn es dabei auch immer wieder strittige - und in Ausnahmefällen zugunsten des Arztes entschiedene - Einzelfragen gab, muss der Grundsatz der Einschränkung in der vertragsärztlichen Tätigkeit hier nicht diskutiert werden.
Privatliquidation: GOÄ setzt Grenzen
Zur Privatliquidation gibt es zwar keine Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) und daraus resultierende Verträge und Regelungswerke, trotzdem sind der Abrechenbarkeit „fachfremder“ Leistungen in der GOÄ Grenzen gesetzt - diese setzt vor allem die GOÄ selbst:
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