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  • · Fachbeitrag · GOÄ vs. EBM

    Geriatrische Leistungen „übersetzt“ in die GOÄ

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de

    | Hausärztlich geriatrische Leistungen sind bei gesetzlich Versicherten nach den Nrn. 03360, 03362, 30980 und 30988 EBM abzurechnen. Doch wie rechnet man das geriatrische Basisassessment oder den geriatrischen Betreuungskomplex bei Privatpatienten nach GOÄ ab? |

    Komplexe in Einzelleistungen aufteilen

    Da es in der GOÄ keine Leistungskomplexe gibt, müssen Sie nach den entsprechenden Einzelleistungen suchen. Das mag zwar etwas aufwendig sein, lohnt sich aber. Schauen Sie sich dazu den Leistungsinhalt der einzelnen EBM-Nrn. genau an und gliedern Sie den obligaten wie auch den fakultativen Leistungsinhalt nach den einzelnen Leistungen.

     

    BEACHTEN SIE | Die „Übersetzung“ der Leistungen des EBM ist nicht uneingeschränkt und auch nur annäherungsweise durchführbar. In jedem Fall müssen die Leistungsinhalte der abgerechneten Ziffern der GOÄ erfüllt sein und sind Abrechnungsausschlüsse zu beachten.

     
    • Beispiel „Hausärztlich geriatrisches Basisassessment (Nr. 03360 EBM)“

    Beim hausärztlich geriatrischen Basisassessment hätten Sie als ersten Punkt: „Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen“. In die GOÄ „übersetzt“ ist dies gleichbedeutend mit einer körperlichen, neurologischen und psychischen/psychiatrischen Untersuchung. Das würde ungefähr den Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 800, 857 GOÄ entsprechen.

     

    Für die Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten, der Mobilität und Sturzgefahr sowie der Hirnleistungsstörungen gibt es in der GOÄ die Nr. 857 (Fragebogentests). Diese Gebühr ist nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig. Den erhöhten Aufwand für die Durchführung mehrerer Tests können Sie über den Gebührenrahmen geltend machen.

     

    Die Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfelds bzw. des Wohnraums/Arbeitsplatzes entspricht einer eingehenden Erörterung nach Nr. 34 GOÄ. Für die Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt ist das ärztliche Konsil nach Nr. 60 GOÄ anzusetzen.

     

    Übersichtstabelle EBM vs. GOÄ

    In der folgenden Tabelle sind die in etwa vergleichbaren Leistungspositionen nach EBM und GOÄ gegenübergestellt. Nicht berücksichtigt wurden die Ausschlussregelungen sowie die Mengenbegrenzungen der einzelnen Leistungen in der GOÄ. Ein solcher Vergleich kann immer nur ein Vorschlag sein.

     

    • Geriatrische Versorgung nach EBM und GOÄ
    Abrechnung nach EBM
    Abrechnung nach GOÄ

    Nr.

    Legende

    Legende

    Nr.

    2,3-fach

    03360

    (12,73 Euro)

    Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen

    Körperliche Untersuchung

    Psychophysischer Status

    Gleichgewichts-Koordinationsprüfung

    Vegetative Funktionsdiagnostik

    Apparative Muskelfunktionsdiagnostik

    Fremdanamnese

    5, 6, 7, 8

    800

    826

     

    831

    842

     

    4

    *

    **

    13,27 Euro

     

    10,72 Euro

    67,02 Euro

     

    29,49 Euro

    Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, LACHS)

    Fragebogentests

    Fremdanamnese

    857

    4

    12,17 Euro

    Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z. B. Timed „up & gol“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoass.)

    Fragebogentests

    Fremdanamnese

    857

    4

    12,17 Euro

    29,49 Euro

    Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z. B. MMST, SKT oder TFDD)

    Fragebogentests

    Fremdanamnese

    857

    4

    12,17 Euro

    29,49 Euro

    Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung

    Therapeutisches Gespräch

    Eingehende Erörterung

    Unterweisung Bezugsperson

    1

    34

    4

    10,72 Euro

    40,23 Euro

    29,49 Euro

    Anleitung zur Anpassung des Wohnraums, ggf. Arbeitsplatzes

    Eingehende Erörterung

    Unterweisung Bezugsperson

    34

    4

     

    29,49 Euro

    Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt

    Konsilium

    60

    16,09 Euro

    03362

    (16,59 Euro)

    Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt

    Beratung

    Untersuchung

    1, 3

    5, 6, 7, 8

    s. unten

    *

    Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen

    Betreuungsleistung

    15

    40,23 Euro

    Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und der Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung

    Beratung

    Unterweisung Bezugsperson

    1

    3

    4

    10,72 Euro

    20,10 Euro

    29,49 Euro

    Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans

    Beratung

    1

    3

    10,72 Euro

    20,10 Euro

    Verordnung und/oder Einleitung von physio- und/oder ergotherapeutischen und/oder logopädischen Maßnahmen

    Koordination der pflegerischen Versorgung

    Betreuungsleistung

    Unterweisung Bezugsperson

    15

    4

    40,23 Euro

    29,49 Euro

    30980

    (20,25 Euro)

    Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments

    Beratung, Untersuchungen

    1, 3

    5, 6, 7, 8 800, 801

    857

    s. oben

    *

    **

    12,17 Euro

    30988

    (6,78 Euro)

    Einleitung und Koordination von Therapiemaßnahmen

    Einleitung und Koordination

    15

    40,23 Euro

     

    * 5 (10,72 Euro), 6 (13,41 Euro), 7 (21,46 Euro), 8 (34,86 Euro)

    ** 800 (26,15 Euro), 801 (33,51 Euro), 804 (20,10 Euro), 806 (33,51 Euro)

    Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 9 | ID 44126878