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  • · Fachbeitrag · Koalitionsvertrag

    „Mehr Fortschritt wagen“, mit einer GOÄ aus der Kohl-Ära? Vielen Dank für nichts!

    | Im Jahr 1996, Helmut Kohl war Bundeskanzler und Deutschland gewann die Fußball-Europameisterschaft, trat auch die teilreformierte GOÄ in Kraft (wesentliche Teile sind noch auf dem Stand der letzten Neufassung aus dem Jahr 1982). Mit dieser GOÄ arbeiten die Ärztinnen und Ärzte bis heute. Das Problem der überalterten Gebührenordnung ist seit Jahr(zehnt)en bekannt: Immer mehr Analogziffern werden bemüht, da die GOÄ die moderne Medizin immer weniger abbildet. Ach ja, auch der Punktwert verharrt seit 1996 bei etwa 5,8 Cent (mehr zur GOÄ-Historie finden Sie im Beitrag auf Seite 7). |

     

    Die derzeit noch geschäftsführende Bundesregierung hat sich ‒ und das kann immerhin im Koalitionsvertrag von 2018 nachgelesen werden ‒ auf eine Kommission für ein modernes Vergütungssystem geeinigt, Motto: „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis“. Die Kommission hat einen entsprechenden Bericht erstellt, seither passiert ist nichts!

     

    Nun legt die angehende Ampelregierung einen 177 Seiten starken Koalitionsvertrag vor, betitelt dieses Werk mit „Mehr Fortschritt wagen“ (AAA, online unter iww.de/s5699) und erklärt darin zu einem modernen Vergütungssystem für Ärzte: nichts!

     

    Das duale System aus GKV-Finanzierung mit Kassenpatienten sowie PKV-Finanzierung mit Privatpatienten soll in dieser Legislatur also beibehalten werden. Gut so, die logische Folge wäre eine moderne GOÄ, die ja bei der Bundesärztekammer in der Schublade liegt, manche sagen „verschimmelt“ (AAA 12/2019, Seite 12), doch im Koalitionsvertrag der Ampelparteien findet sich zur GOÄneu ‒ Sie ahnen es ‒ nichts!

     

    Leider ist davon auszugehen, dass dieses Nichts im vollen Bewusstsein unausgefüllt blieb. Spannend wird nun sein, wie der neue Gesundheitsminister oder die neue Gesundheitsministerin (die Personalie war bei Redaktionsschluss noch offen) sich zur GOÄ-Frage positionieren wird ...

     

    Ihr Bernd Kleinmanns

     

     

     

     

    Stellvertretender Chefredakteur Ärzte & Apotheker

    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 2 | ID 47843059