· Fachbeitrag · Labormedizin
Wie sind Laborkontrollen nach bariatrischen OPs bei GKV-Patienten abzurechnen?
beantwortet von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| FRAGE: „Wir haben einige gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten), die nach einer Magen-Bypass-OP in unsere Praxis kommen und eine Laborkontrolle mit einer großen Anzahl von Laborparametern wünschen, wie z. B. Vitamin D, E, A, K, B 1 , B 12 , Zink, Leber- und Nierenwerte sowie viele mehr. In den Kliniken wird den Patienten mitgeteilt, dass die Laborkontrollen (einmal im Quartal) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ist das so? Gibt es eine Labor-Ausschlusskennung? Oder ist das eine Privatleistung?“ |
Antwort: Zurzeit sind die o. g. Untersuchungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnungsfähig. Doch in den letzten Jahren ist die Zahl bariatrischer Operationen deutlich gestiegen. Das Problem der Nachsorge und damit auch der Kosten ist daher von wachsendem Interesse ‒ auch und vor allem bei Hausärzten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte, unter denen das Problem beleuchtet werden muss.
Die S3-Leitlinie der DGAV empfiehlt nach bariatrischen Eingriffen die Kontrolle zahlreicher Laborparameter ...
Im Jahr 2018 hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) die S3-Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“ veröffentlicht (AWMF-Register Nr. 088-001) [1]. Nach dieser Leitlinie, die derzeit überarbeitet wird, sollen postoperative Laborkontrollen nach adipositaschirurgischen Eingriffen nach sechs und zwölf Monaten und dann in jährlichen Abständen erfolgen, und zwar individuell entsprechend des Operationsverfahrens und der Komorbiditäten. Dabei sollten mindestens folgende Parameter kontrolliert werden:
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