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GOÄ-Hygienepauschale auch bei Altenheim-Besuchen
| FRAGE : Kann ich die Hygienepauschale nach Nr. 245 GOÄ analog auch bei Besuchen im Altenheim abrechnen? |
Antwort: Ja, das ist möglich. Denn die Berechnung der Corona-Hygienepauschale nach Nr. 245 GOÄ analog (110 Punkte; Zuschlag in Höhe von 6,41 Euro mit dem Faktor 1,0; bis zum 31.12.2021) ist nicht an bestimmte Ziffernkreise der GOÄ gebunden. Vorausgesetzt wird lediglich ein direkter persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bei der Behandlung, bei dem gegebenenfalls ein Infektionsrisiko besteht und deshalb Schutzmaßnahmen obligat sind.
Diese allgemeinenen Regelungen zum Ansatz der Nr. 245 GOÄ analog gelten auch für die
- Besuchsgebühr nach Nr. 48 GOÄ (Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) ‒ bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten; 120 Punkte; 16,09 Euro beim Faktor 2,3) oder
- bei akut angeforderten Besuchen nach Nr. 50 GOÄ (320 Punkte; 42,90 Euro)oder
- bei akut angeforderten Besuchen nach Nr. 51 GOÄ (250 Punkte, 33,52 Euro), falls mehrere Patienten besucht werden.
Das Wegegeld nach § 8 GOÄ (gegebenenfalls anteilig) ist bei allen Besuchen berechnungsfähig.
Quelle: ID 47144387