· Fachbeitrag · Leserforum ‒ GOÄ/EBM
Wie erfolgt die optimale Abrechnung von mehrtägigen Langzeit-EKGs?
| FRAGE: „Wie verhält es sich mit der Abrechnung von Langzeit-EKG-Messungen, die über mehrere Tage (bis zu sieben Tage am Stück) aufgezeichnet werden? Kann täglich und mit neuem Datum die EBM-Nr. 03241 bzw. die Nr. 659 GOÄ erneut zum Ansatz gebracht werden, oder ist bei der GOÄ der Steigerungsfaktor zu erhöhen?“ |
Antwort: Beide Gebührenordnungen (EBM und GOÄ) setzen in den jeweiligen Leistungslegenden für die Abrechnung eines Langzeit-EKGs eine Zeitdauer von mindestens 18 Stunden als Leistungsinhalt voraus. Damit ist unzweifelhaft und eindeutig ausgedrückt, dass eine Grenze nach oben nicht vorgegeben ist. Das bedeutet, dass auch bei mehrtägiger Aufzeichnungsdauer keine mehrmalige Abrechnung sowohl der EBM-Nr. 03241 als auch der Nr. 659 GOÄ möglich ist.
GOÄ | Leistung | Punkte | Euro (1,0- / 1,8- / 2,5-fach) |
659 | Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) ‒ gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung ‒, mit Auswertung | 400 | 23,31 / 41,97 / 58,29 |
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