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  • · Fachbeitrag · Leserforum ‒ GOÄ/EBM

    Zulassung und Abrechnung subkutaner Infusionen

    | FRAGE: „Leider können wir keine aktuelle Auflistung mit zugelassenen Infusionslösungen für die subkutane Gabe finden. Um einen „Off-Label-Use“ zu verhindern, ist diese Zulassung für die indikationsgerechte Anwendung aber notwendig. Woran können wir uns orientieren und was können wir in diesem Zusammenhang gemäß EBM sowie GOÄ abrechnen?“ |

     

    ANTWORT : Subkutane Infusionen sind eine Möglichkeit, bei Exsikkose dem Körper Flüssigkeit zuzuführen, wenn eine ausreichende orale Zufuhr nicht gewährleistet ist. Genutzt werden dazu isotone Lösungen.

     

    Zulassung

    Relevant für die Zulassung zur subkutanen Verabreichung sind lediglich Zulassungsbescheide der Arzneimittelbehörden. Eine Vorgabe von KVen oder gar Krankenkassen würde die ärztliche Therapiefreiheit einschränken. Entscheidend ist also immer die jeweilige Fachinformation, in welcher die Darreichungsform (Infusionslösung) und die „Art und Dauer der Anwendung“ beschrieben sind.