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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Streichungen der Ziffer 6 UV-GOÄ

    | FRAGE: „Ich bin niedergelassener Kinderarzt. Häufig werden Kinder aus dem benachbarten Kindergarten und einer in der Nähe liegenden Grundschule zur Erstversorgung in meine Praxis gebracht. Da ich immer eine sehr gründliche Untersuchung der kleinen Patienten vornehme, setze ich häufig die Ziffer 6 UV-GOÄ an. Diese Leistung wird regelmäßig beanstandet und von der zuständigen Unfallkasse in Ziffer 1 geändert. Kann ich mich gegen diese Kürzung erfolgreich wehren? |

     

    ANTWORT: Probleme mit Berufsgenossenschaften (BG) wegen der Erstattung der Nr. 6 UV-GOÄ (Umfassende Untersuchung) sind häufig, aber gegebenenfalls auch vermeidbar, wenn man die Ansatzkriterien dieser Leistung beachtet.

     

    Die BG streichen diese Ziffer nicht selten mit der Begründung, die Diagnose (bzw. der Befund) stünde nicht mit dem Untersuchungsaufwand bei dem Unfallverletzten im Einklang und berufen sich hierbei auf die entsprechenden Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen.