· Fachbeitrag · Leserforum
Wann und wie oft ist die Nr. 8 GOÄ abrechenbar?
| FRAGE: „Kann die Nr. 8 GOÄ mehrfach im Behandlungsfall abgerechnet werden und was gehört zum Ganzkörperstatus?“ |
Antwort: Grundsätzlich ist die Nr. 8 GOÄ (260 Punkte; 15,15 Euro), also die Untersuchung des gesamten Körpers, immer dann abrechenbar, wenn
- eine medizinisch nachvollziehbare Indikation dazu besteht und
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