· Fachbeitrag · Materialkosten
Testungen im Praxislabor: Sind neben den Laborleistungen die Testkits separat nach GOÄ berechnungsfähig?
| FRAGE: „In unserem Praxislabor führen wir regelmäßig Testungen durch: Können wir die Materialkosten für die Testkits neben den Laborleistungen privat abrechnen?“ |
Antwort: Die zusätzliche Berechnung der Kosten für Testkits bei Laborleistungen ist nicht zulässig. Die Regelungen in den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M GOÄ Abs. 1 sind eindeutig: „Mit den Gebühren für die berechnungsfähigen Leistungen sind außer den Kosten - mit Ausnahme der Versand- und Portokosten sowie der Kosten für Pharmaka im Zusammenhang mit Funktionstesten ‒ auch die Beurteilung, die obligatorische Befunddokumentation, die Befundmitteilung sowie der einfache Befundbericht abgegolten. Die Verwendung radioaktiven Materials kann nicht gesondert berechnet werden.“
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