· Fachbeitrag · Privatliquidation
Tierärzte freuen sich über neue Gebührenordnung ‒ Humanmediziner frustriert angesichts der GOÄ-Reformblockade
| Der Stillstand rund um die Bemühungen bei der GOÄ-Reform löst beim Bayerischen Facharztverband (BFAV) Bitterkeit aus. Was bei den Ärztinnen und Ärzten seit Jahrzehnten nicht vorankommt, wurde nun für die Tierärzte beschlossen. Diese dürfen sich mit einer neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) über deutliche Honorarsteigerungen freuen. |
Die neue GOT gilt ab dem 22.11.2022 (weitere Informationen hierzu bei der Bundestierärztekammer online unter iww.de/s6898) Das zuständige Landwirtschaftsministerium hatte mit einem Forschungsprojekt die Grundlage für die Anpassungen geschaffen. Begründung für die höheren Tierarzt-Honorare: Damit auch zukünftig eine gute tierärztliche Versorgung gesichert sei, brauche es eine angemessene Entlohnung der Tierärztinnen und Tierärzte, die zuletzt „zunehmend in strukturelle und finanzielle Schwierigkeiten“ gerieten. Der BFAV rechnet vor, dass ein Tierarzt künftig für die Beratung und Eingangsuntersuchung eines Tieres fast 60 Prozent mehr berechnen kann. BFAV-Vorstandsmitglied Dr. Gernot Petzold betont: „Sowohl in der Tier- als auch in der Humanmedizin haben sich die technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse, respektive die diagnostischen und therapeutischen Standards, enorm erweitert und verändert. Aber nur in der Tiermedizin werden diese Veränderungen in die Gebührenordnung umgesetzt, Bundesärztekammer und Gesetzgeber sind nicht in der Lage, die Gebührenordnung für Ärzte in gleicher Weise verzeichnen können.“
Die GOÄ stammt aus dem Jahr 1982, die letzten größeren Anpassungen der Bewertungen im Gebührenverzeichnis wurden im Jahr 1996 vorgenommen. Seither sind diese Bewertungen sowie der in § 5 Abs. 1 GOÄ festgelegte Punktwert unverändert. Dieser Punktwert war in der GOÄ zunächst noch in Pfennigen angegeben (11,4 Deutsche Pfennige). Im Jahr 2002 wurde dann der Punktwertbetrag offiziell bei 5,82873 Eurocent fixiert.