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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Leistungen „außerhalb der Sprechstunde...“

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)

    | „Außerhalb der Sprechstunde...“ was bedeutet das eigentlich genau? Und wie werden Inanspruchnahmen außerhalb der Sprechstunde honoriert? |

     

    EBM

    Der EBM kennt eine solche Gebühr nicht, d.h., Inanspruchnahmen des Arztes am Tage, wenn keine Sprechstunde stattfindet (zum Beispiel in der Mittagspause), werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gesondert vergütet. Gebühren für die Inanspruchnahme zur „Unzeit“ gibt es im EBM nur für Inanspruchnahmen zur Nacht oder am Wochenende.

     

    GOÄ

    In der GOÄ gibt es den Zuschlag A für „außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Begriff der „Sprechstundentätigkeit“, auf den in verschiedenen Kommentaren immer wieder Bezug genommen wird. Der Zuschlag A ist demnach nicht berechnungsfähig, wenn die offizielle Sprechstunde schon beendet ist, der Arzt aber immer noch Patienten behandelt, die Sprechstundentätigkeit also noch andauert. Hierfür gibt es zwei Konstellationen: