· Fachbeitrag · Refresher
Leistungen „außerhalb der Sprechstunde...“
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)
| „Außerhalb der Sprechstunde...“ was bedeutet das eigentlich genau? Und wie werden Inanspruchnahmen außerhalb der Sprechstunde honoriert? |
EBM
Der EBM kennt eine solche Gebühr nicht, d.h., Inanspruchnahmen des Arztes am Tage, wenn keine Sprechstunde stattfindet (zum Beispiel in der Mittagspause), werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gesondert vergütet. Gebühren für die Inanspruchnahme zur „Unzeit“ gibt es im EBM nur für Inanspruchnahmen zur Nacht oder am Wochenende.
GOÄ
In der GOÄ gibt es den Zuschlag A für „außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Begriff der „Sprechstundentätigkeit“, auf den in verschiedenen Kommentaren immer wieder Bezug genommen wird. Der Zuschlag A ist demnach nicht berechnungsfähig, wenn die offizielle Sprechstunde schon beendet ist, der Arzt aber immer noch Patienten behandelt, die Sprechstundentätigkeit also noch andauert. Hierfür gibt es zwei Konstellationen:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig