· Fachbeitrag · Übersicht
Verbände abrechnen nach EBM - GOÄ - UV-GOÄ
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de
| Die Abrechnung von reinen Verbänden ist in den drei Gebührenordnungen EBM, GOÄ und UV-GOÄ unterschiedlich geregelt. Wie Sie die verschiedenen Verbände in den Gebührenordnungen abrechnen, zeigen wir Ihnen in der folgenden Auflistung. Dabei werden die häufigsten Verbände des Praxisalltags berücksichtigt. Nicht speziell aufgeführt sind Gipsverbände. |
EBM
Im EBM sind Verbandsleistungen fast komplett mit der Berechnung von anderen Komplexleistungen abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig. Ausnahme ist die Nr. 02350 - danach sind im Übrigen auch die zirkulären Gipsverbände abzurechnen, die nach GOÄ (Nrn. 214 bis 247) und UV-GOÄ (Nrn. 214 bis 247C) differenziert berechnet werden können.
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Nr. | Legende | Punkte | Euro |
02350* | Fixierender Verband mit Einschluss mindestens eines großen Gelenks unter Verwendung unelastischer, individuell anmodellierbarer, nicht weiter verwendbarer Materialien (* für Hausärzte nicht berechnungsfähig, da mit der Versichertenpauschale abgegolten) | 106 | 11,16 |
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