08.06.2018 · Fachbeitrag · Unfallversorgung
Tetanusimpfung nach Verletzung abrechnen
| Bei jeder Verletzung mit offener Wunde sollte der Hausarzt automatisch die Frage nach dem Tetanusschutz stellen. Der medizinische Hintergrund ist offenkundig, die Abrechnung birgt aber Tücken. Die Ärzte müssen sich bei gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich nach den Impfvereinbarungen der jeweiligen KV richten, bei GOÄ und BG sieht es anders aus. |
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