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  • · Fachbeitrag · UV-GOÄ 2024

    BG-Gebührenerhöhungen um gut vier Prozent zum 01.07.2024

    | Die Gebührensätze in der UV-GOÄ wurden nach einigen Steigerungen in den letzten Jahren zum 01.07.2024 erneut um 4,22 Prozent angehoben. Ausgenommen von der Erhöhung sind lediglich vier Abrechnungspositionen. |

     

    Nur vier der bis zur Nr. 9.900 UV-GOÄ reichenden Abrechnungspositionen sind von der Gebührenerhöhung um mehr als vier Prozent ausgenommen: Es handelt sich um die Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 UV-GOÄ, die in Zusammenhang mit PCR-Tests zur Verfügung stehen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Aktuelle Version UV-GOÄ zum Download bei der DGUV online unter iww.de/s11187 (bitte herunterscrollen zur UV-GOÄ mit Stand 01.08.2024)
    • Zudem in der UV-GOÄ zum 01.07.2024 bei der DGUV online unter iww.de/s11188
    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 2 | ID 50086914