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  • · Nachricht · UV-GOÄ

    BG-Abrechnung: COVID-19 Pauschale für D-Ärzte gilt bis zum 31.03.2021

    | Auch die Hygienepauschale für D-Ärzte, die sogenannte COVID-19 Pauschale, wurde bis zum 31.03.2021 verlängert. Die Pauschale in Höhe von vier Euro kann von Durchgangsärzten für jeden Behandlungstag zusätzlich zu den Behandlungskosten abgerechnet werden. |

     

    • Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
    • Es gibt keine besondere Gebührenziffer für die Pauschale.
    • Die Regelung gilt nun befristet bis zum 31.03.2021.
    • Die Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte, die BG-Fälle behandeln.
    Quelle: ID 47129700