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BG-Abrechnung: COVID-19 Pauschale für D-Ärzte gilt bis zum 31.03.2021
| Auch die Hygienepauschale für D-Ärzte, die sogenannte COVID-19 Pauschale, wurde bis zum 31.03.2021 verlängert. Die Pauschale in Höhe von vier Euro kann von Durchgangsärzten für jeden Behandlungstag zusätzlich zu den Behandlungskosten abgerechnet werden. |
- Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
- Es gibt keine besondere Gebührenziffer für die Pauschale.
- Die Regelung gilt nun befristet bis zum 31.03.2021.
- Die Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte, die BG-Fälle behandeln.
Quelle: ID 47129700