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  • 05.08.2011 · IWW-Abrufnummer 112671

    Bundessozialgericht: Terminbericht vom 29.06.2011 – B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10


    Terminbericht Nr. 31/11

    Der 6. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über die Ergebnisse der am 29. Juni 2011 auf Grund mündlicher Verhandlung entschiedenen Revisionsverfahren:

    1) bis 3)

    Die Revisionen der beklagten KÄV sind ohne Erfolg geblieben. Der Senat hat sie mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte bei ihrer Neubescheidung über die Anträge der klagenden Gemeinschaftspraxen auf Änderung der arztgruppenspezifischen Fallpunktzahlen die Rechtsauffassung des erkennenden Senats zu beachten hat.

    Eine Ausnahmeregelung setzt nicht notwendig voraus, dass ohne die Antragsteller die qualifizierte Leistung im Planungsbereich nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats zur Erweiterung von Praxis- und Zusatzbudgets ist vielmehr zu fordern, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung mit messbarem Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zum Gesamtpunktzahlvolumen vorliegt. Ein signifikanter Anteil des Spezialisierungsbereichs ist anzunehmen, wenn darauf in mindestens vier aufeinanderfolgenden Quartalen mindestens 20% des Gesamtpunktzahlvolumens der den RLV zuzurechnenden Leistungen entfallen. Sowohl die im Verfahren 1 durchgeführten sonographischen als auch die von den Klägern der Verfahren 2 und 3 durchgeführten proktologischen Leistungen können Gegenstand einer Spezialisierung sein. Bei der Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für ihre Entscheidung steht der Beklagten kein Beurteilungsspielraum zu.

    Neben der im HVV ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmeregelung ist die Annahme eines ungeschriebenen Härtefalles zwar nicht ausgeschlossen. Anhaltspunkte für einen Härtefall waren hier aber in keinem Fall ersichtlich.

    SG Marburg - S 12 KA 83/07, S 12 KA 249/07 und S 12 KA 12/07 -
    Hessisches LSG - L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08 und L 4 KA 29/08 -
    Bundessozialgericht - B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R und B 6 KA 19/10 R -