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  • 19.02.2016 · Fachbeitrag · Ärztliches Berufsrecht

    Approbationsentzug nach Abrechnungsbetrug

    | Bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind, haben in der Regel den Approbationsverlust zur Folge, wie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 17. Februar 2015 bestätigt (Az. 8 LA 26/14). |